Begriffsdefinition
Gegengutachten sind nicht per se als das Gegenteil eines bereits vorhandenen Gutachtens zu sehen, wie dies der Name eigentlich
vermuten läßt. Sie dienen vielmehr der Verifizierung eines vorhandenen Gutachtens. Sie können dieses bestätigen, in
Frage stellen oder sogar widerlegen. Es ist also eher das Einholen einer zweiten Meinung zur gleichen Fragestellung.
Aufgaben
- Hinterfragen der getroffenen Feststellungen
Dabei ist zu prüfen welche Fakten für das ursprüngliche Gutachten verwendet wurden und ob, soweit
das möglich ist, eventuell bedeutsame Fakten übersehen wurden, oder sogar Wertungen als Fakten
dargestellt wurden.
- Prüfung der zur Geschehensrekonstruktion eingesetzen Methoden
Es erfolgt ein Vergleich der eingesetzten Methoden mit anderen Methoden. Führen alle Methoden zum gleichen
Ergebnis liegt eine Gleichwertigkeit vor, führen sie zu unterschiedlichen Ergebnissen, müssen die Methoden
gegeneinander abgewogen werden. Der bei diesem Vergleich begründet besseren, bzw, sichereren Methode ist
dann der Vorzug zu geben. Bloße Meinungen sind zur Begründung nicht ausreichend.
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Prüfung der Schlußfolgerungen
Es muß kontrolliert werden ob die gezogenen Schlußfolgerungen folgerichtig, also plausibel sind.
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Wiederholung dieses Ablaufs
Dieser Ablauf muß so oft wiederholt werden, bis der gesamte Geschehensablauf lückenlos und
widerspruchsfrei erklärt werden kann.
Ergibt sich im Rahmen dieses Ablaufs nur ein Widerspruch, wurden entweder Fakten übersehen,
fälschlicherweise angenommen, falsche oder ungeeignete Methoden verwendet oder falsche
Schlußfolgerungen gezogen. Widersprüche sind daher keinesfalls akzeptabel. Lücken sind
nur dann hinnehmbar, wenn keine andere denkbare Verfahrensweise existiert, die weniger Lücken aufweist.
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